Ein Todesfall beendet die eigene gesetzliche Rente grundsätzlich mit dem Ende des Sterbemonats. Für Angehörige kann danach jedoch eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente beginnen. Ich zeige, welche Zahlungen weiterlaufen, was tatsächlich vererbt werden kann, welche Fristen gelten und wann schnelles Handeln wichtig ist.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Sterbemonat: Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich bis zum Ende dieses Monats gezahlt.
- Keine automatische Vererbung: Die laufende Altersrente geht nicht einfach auf die Erben über.
- Witwenrente: In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat kann die volle bisherige Rente gezahlt werden.
- Kleine Witwenrente: Sie beträgt meist 25 Prozent und läuft höchstens 24 Monate.
- Große Witwenrente: Sie beträgt grundsätzlich 55 Prozent, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Frist: Hinterbliebenenrenten sollten möglichst sofort beantragt werden, weil rückwirkend höchstens zwölf Monate berücksichtigt werden.

Was passiert mit der Rente, wenn man stirbt?
Die wichtigste Antwort lautet zunächst schlicht: Die persönliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente endet mit dem Ende des Sterbemonats. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person am ersten oder am letzten Tag des Monats verstorben ist. Für diesen Monat steht die Rente grundsätzlich noch vollständig zu.
Wird danach versehentlich noch eine Zahlung für den Folgemonat überwiesen, gehört dieser Betrag nicht zum Nachlass. Die Deutsche Rentenversicherung lässt solche Überzahlungen in der Regel zurückbuchen. Angehörige sollten das Geld deshalb nicht für Beerdigungskosten oder andere Ausgaben verwenden.
Etwas anderes gilt für eine Zahlung, die dem Verstorbenen bereits rechtlich zustand, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Eine solche offene Nachzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen an einen sogenannten Sonderrechtsnachfolger oder an die Erben übergehen. Das ist jedoch etwas anderes als die dauerhafte Fortzahlung der bisherigen Rente.
Welche Ansprüche können Ehepartner und Lebenspartner haben?
Der Tod eines Ehepartners kann eine Witwen- oder Witwerrente auslösen. Voraussetzung ist meist, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft beim Tod noch bestand, mindestens ein Jahr gedauert hat und der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hatte. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall oder vergleichbaren Ausnahmen kann die Wartezeit entfallen.
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss beantragt werden und richtet sich nicht danach, wie viel Geld tatsächlich auf dem Bankkonto des Verstorbenen lag, sondern nach dessen rentenrechtlichen Zeiten.
| Rentenart | Höhe | Dauer und Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Kleine Witwen- oder Witwerrente | Grundsätzlich 25 Prozent | Meist höchstens 24 Kalendermonate, wenn keine Voraussetzungen für die große Rente erfüllt sind |
| Große Witwen- oder Witwerrente | Grundsätzlich 55 Prozent | Unter anderem bei Erreichen der Altersgrenze, Erwerbsminderung oder Erziehung eines Kindes |
| Altes Recht | Unter Umständen 60 Prozent | Nur bei bestimmten älteren Ehen und Geburtsjahrgängen |
Die große Witwenrente im Jahr 2026
Für einen Todesfall im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente bei 46 Jahren und sechs Monaten. Die Grenze steigt schrittweise und erreicht ab 2029 das 47. Lebensjahr. Alternativ kann die große Rente auch gezahlt werden, wenn der überlebende Partner erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erzieht.
Die große Witwenrente läuft grundsätzlich ohne feste Endfrist. Sie kann allerdings beispielsweise durch eine Wiederheirat enden. Die kleine Witwenrente ist dagegen nach neuem Recht auf höchstens 24 Monate begrenzt.
Was bedeutet das Sterbevierteljahr?
Als Sterbevierteljahr bezeichnet man die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In dieser Übergangszeit wird die Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt. Eigenes Einkommen des überlebenden Partners wird in diesen drei Monaten normalerweise nicht angerechnet.
Beispiel: Stirbt eine Rentnerin im April, erhält ihr Ehemann für April noch die laufende Rente der Verstorbenen. Für Mai, Juni und Juli kann anschließend das Sterbevierteljahr gelten. Ab August wird die reguläre Witwerrente gezahlt, also meist 25 oder 55 Prozent der maßgeblichen Rente.
Wer bereits eine Altersrente bezieht, kann den Vorschuss beim Renten-Service der Deutschen Post innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragen. Die Zahlung beträgt grundsätzlich das Dreifache des Rentenbetrags aus dem Sterbemonat. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird dieser Vorschuss später mit der bewilligten Hinterbliebenenrente verrechnet.
Wie wird eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?
Nach dem Sterbevierteljahr kann eigenes Einkommen die Witwen- oder Witwerrente mindern. Angerechnet werden können beispielsweise Arbeitsentgelt, eigene Renten, Arbeitslosengeld, Betriebsrenten und bestimmte Kapital- oder Mieteinkünfte.
Es gibt jedoch einen Freibetrag. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1.122,53 Euro monatlich. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um weitere 238,11 Euro. Nur der übersteigende Teil wird berücksichtigt, davon werden grundsätzlich 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Ein einfaches Beispiel macht die Regel verständlicher. Liegt das anrechenbare Einkommen 200 Euro über dem Freibetrag, werden nicht 200 Euro, sondern grundsätzlich 80 Euro von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Die tatsächliche Berechnung kann durch die Einkommensart und gesetzliche Sonderregeln abweichen.
Ich würde deshalb nicht allein mit dem Prozentsatz von 55 Prozent planen. Entscheidend ist, was nach der Einkommensanrechnung tatsächlich übrig bleibt. Gerade bei einer eigenen Rente oder einem Nebenverdienst lohnt sich eine konkrete Berechnung durch die Rentenversicherung.
Was gilt für Kinder, Geschiedene und private Renten?
Waisenrente für Kinder
Verliert ein Kind einen Elternteil, kommt eine Halbwaisenrente infrage. Sind beide Eltern verstorben, kann eine Vollwaisenrente gezahlt werden. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr und kann unter bestimmten Voraussetzungen, etwa während einer Ausbildung, eines Studiums oder eines anerkannten Freiwilligendienstes, bis höchstens zum 27. Lebensjahr weiterlaufen.
Erziehungsrente nach einer Scheidung
Auch eine geschiedene Person kann nach dem Tod des früheren Ehepartners Unterstützung erhalten. Die sogenannte Erziehungsrente setzt unter anderem voraus, dass ein Kind erzogen wird, keine neue Ehe besteht und die eigenen rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird aus dem eigenen Versicherungskonto berechnet und ist daher keine klassische Hinterbliebenenrente aus dem Konto des Verstorbenen.
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Betriebliche und private Altersvorsorge
Bei einer Betriebsrente oder privaten Rentenversicherung gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Eine Auszahlung an Angehörige gibt es nur, wenn beispielsweise eine Hinterbliebenenleistung, ein Bezugsrecht oder eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Ohne solche Regelungen kann eine lebenslange Privatrente mit dem Tod enden.
Das ist ein häufiger Irrtum: Eingezahlte Beiträge bedeuten nicht automatisch, dass das gesamte Kapital vererbt wird. Wer private Vorsorge abschließt, sollte deshalb ausdrücklich prüfen, was im Todesfall passiert und wer als begünstigte Person eingetragen ist.
Welche Schritte sind nach dem Todesfall wichtig?
In der Praxis hilft eine feste Reihenfolge, damit keine Zahlung verloren geht und keine Überzahlung entsteht. Ich würde die folgenden Punkte möglichst zeitnah erledigen:
- Den Rentenversicherungsträger und gegebenenfalls den Renten-Service der Deutschen Post über den Todesfall informieren.
- Die Sterbeurkunde bereithalten und das Bankkonto des Verstorbenen nicht vorschnell schließen.
- Bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft innerhalb von 30 Tagen den Vorschuss für das Sterbevierteljahr prüfen.
- Den formellen Antrag auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente stellen.
- Heiratsurkunde, Rentenbescheid, Versicherungsnummern, Bankverbindung und Einkommensnachweise zusammentragen.
- Private Rentenverträge, Betriebsrenten und Lebensversicherungen separat prüfen.
Wird der Antrag erst später gestellt, werden Hinterbliebenenrenten grundsätzlich höchstens zwölf Monate rückwirkend vor dem Antragsmonat gezahlt. Wer zu lange wartet, riskiert daher einen echten finanziellen Nachteil.
Die Deutsche Rentenversicherung weist außerdem darauf hin, dass alle Hinterbliebenenrenten beantragt werden müssen. Eine automatische Zahlung ist selbst dann nicht sicher, wenn der Rentenversicherungsträger vom Tod bereits weiß.
Die eigene Rente endet, der Schutz der Familie aber nicht zwingend
Die laufende gesetzliche Rente wird nicht einfach vererbt. Trotzdem kann der Tod eine Reihe von Ansprüchen auslösen, vor allem die Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Entscheidend sind der Familienstand, die Dauer der Ehe, das Alter, die Kinder, die Erwerbsfähigkeit und das eigene Einkommen.
Mein wichtigster praktischer Rat lautet deshalb, die Zahlungen für den Folgemonat nicht als Erbe zu betrachten und gleichzeitig mögliche Hinterbliebenenleistungen sofort zu prüfen. Bei privaten oder betrieblichen Verträgen entscheidet letztlich der konkrete Vertrag, während für die gesetzliche Rente die Regeln der Hinterbliebenenversorgung gelten.