Putzplan fürs Treppenhaus im Mehrfamilienhaus

Putzplan für ein Mehrfamilienhaus: Aufgaben wie Küche putzen, Müll entsorgen und Staubsaugen sind wochenweise aufgeteilt.

Geschrieben von

Artur Walter

Veröffentlicht am

5. Juni 2026

Inhaltsverzeichnis

Wenn im Treppenhaus abwechselnd mehrere Parteien putzen sollen, entstehen Streit und Frust meist nicht wegen des Wischens selbst, sondern wegen eines unklaren Plans. Ein guter Reinigungsplan legt deshalb fest, wer wann welchen Bereich übernimmt, welche Arbeiten tatsächlich dazugehören und was bei Urlaub oder Krankheit gilt. Ich zeige außerdem, wann eine Reinigungspflicht mietvertraglich wirksam ist, wie sich Kosten verteilen lassen und welche Lösung für das eigene Mehrfamilienhaus praktikabel bleibt.

Ein klarer Turnus verhindert Streit und hält das Haus sicher

  • Vertrag prüfen: Eine Putzpflicht muss im Mietvertrag oder in einer wirksam einbezogenen Hausordnung stehen.
  • Wöchentlicher Grundturnus: Fegen oder Saugen, feuchtes Wischen, Handläufe und Eingangsbereich gehören meist zum Kern.
  • Aufgaben trennen: Fenster, Kellerflure und besondere Reinigungen sollten einen eigenen Rhythmus bekommen.
  • Vertretung regeln: Urlaub oder Krankheit dürfen nicht dazu führen, dass das Treppenhaus wochenlang ungepflegt bleibt.
  • Kosten beachten: Eine externe Firma darf nicht ohne passende mietvertragliche Grundlage zusätzlich auf alle Mieter umgelegt werden.

Übersichtlicher Putzplan für ein Mehrfamilienhaus mit Aufgaben wie Küche putzen, Müll entsorgen und Staubsaugen.

Wer im Mehrfamilienhaus für die Reinigung zuständig ist

Grundsätzlich muss der Vermieter für einen vertragsgemäßen Zustand der gemeinschaftlich genutzten Bereiche sorgen. Die Reinigungspflicht kann aber auf die Mieter übertragen werden, wenn das klar im Mietvertrag oder in einer Hausordnung geregelt ist, die ausdrücklich Bestandteil des Mietvertrags wurde.

Ein später ausgehängter Zettel im Hausflur reicht dafür normalerweise nicht aus. Er kann den bereits vereinbarten Turnus konkretisieren, aber nicht ohne Weiteres eine völlig neue Pflicht schaffen. Genau hier liegt in der Praxis der häufigste Fehler: Eine Hausverwaltung hängt einen Plan auf und behandelt ihn anschließend so, als hätte ihn jeder Mieter automatisch akzeptiert.

Steht im Vertrag, dass die Bewohner das Treppenhaus abwechselnd reinigen, darf der Vermieter den Ablauf genauer organisieren. Dazu gehören etwa Reinigungsbereiche, Häufigkeit und Reihenfolge. Eine unzumutbar starre Vorgabe, die jede Kleinigkeit bis zur exakten Uhrzeit bestimmt, ist dagegen nicht der Sinn einer solchen Regelung.

Fehlt eine wirksame Vereinbarung, bleibt die Organisation grundsätzlich Sache des Vermieters. Die Kosten einer beauftragten Gebäudereinigung können nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde. Entscheidend ist also nicht allein, ob tatsächlich eine Firma putzt, sondern auf welcher vertraglichen Grundlage dies geschieht.

So sieht ein alltagstauglicher Reinigungsplan aus

Ich empfehle, nicht jede Wohnung pauschal für das gesamte Haus einzuteilen. Fairer und übersichtlicher ist eine Zuordnung nach Etagen oder klar abgegrenzten Bereichen. Bei einem kleinen Haus kann eine Partei den gesamten Hausflur übernehmen, bei mehreren Wohnungen pro Etage sollte der Plan dagegen genauer aufteilen.

Kalenderwoche Zuständig Bereich Zusatzaufgabe
1 Wohnung 1 Eingang und Erdgeschoss Fußmatte ausschütteln
2 Wohnung 2 1. Obergeschoss Handlauf gründlich abwischen
3 Wohnung 3 2. Obergeschoss Spinnweben entfernen
4 Wohnung 4 3. Obergeschoss Kellerflur kehren
5 Wohnung 5 Gesamtes Treppenhaus Eingangstür innen reinigen

Nach der fünften Woche beginnt der Turnus wieder von vorn. Bei dieser Variante sollte ausdrücklich feststehen, ob die zuständige Partei nur ihre Etage oder auch die Treppenläufe zwischen den Etagen reinigt. Unklare Übergänge sind ein sicherer Weg zu Diskussionen nach dem Motto „Dafür war doch der andere zuständig“.

Für ein größeres Haus kann ein rotierender Gesamtplan einfacher sein. Dann übernimmt jede Partei in ihrer Woche das komplette gemeinschaftliche Treppenhaus. Das ist organisatorisch sauber, aber körperlich und zeitlich ungleich belastender, wenn eine Wohnung deutlich mehr Stufen oder zusätzliche Flure umfasst. In solchen Häusern halte ich eine Aufteilung nach Bereichen für die bessere Lösung.

Vertretung bei Urlaub und Krankheit

In den Plan gehört ein kurzer Satz zur Vertretung. Bewährt hat sich die Regel, dass die betroffene Partei selbst einen Ersatz organisiert und die Hausverwaltung oder den Vermieter informiert. Eine Vertretung darf nicht stillschweigend zur dauerhaften Pflicht eines einzelnen Nachbarn werden.

Praktisch genügt eine kleine Spalte mit Name und Kontaktdaten der Ersatzperson. Bei längerer Abwesenheit kann auch vereinbart werden, dass zwei Parteien ihre Wochen tauschen. Wichtig ist, den Tausch schriftlich festzuhalten, damit später nachvollziehbar bleibt, wer verantwortlich war.

Diese Arbeiten gehören in den Putzplan

Ein brauchbarer Plan beschreibt nicht nur „Treppenhaus reinigen“, sondern nennt die wesentlichen Tätigkeiten. Dabei sollte er normale Unterhaltsreinigung von Reparaturen und Sonderarbeiten trennen. Niemand muss aufgrund einer gewöhnlichen Reinigungspflicht beschädigte Fliesen ersetzen oder eine defekte Beleuchtung reparieren.

Wöchentliche Grundreinigung

  • Treppenstufen und Podeste kehren oder saugen
  • Bodenflächen mit einem geeigneten Reinigungsmittel nebelfeucht wischen
  • Handläufe und erreichbare Geländer abwischen
  • Eingangsbereich und Hauseingang von sichtbarem Schmutz befreien
  • Fußmatten ausschütteln oder absaugen
  • Spinnweben und offensichtliche Verschmutzungen entfernen

Bei glatten Steinböden reicht oft wenig Wasser. Zu nasses Wischen kann Rutschgefahr verursachen und bei empfindlichen Belägen Schäden hinterlassen. Ich würde deshalb im Plan nicht pauschal „gründlich nass wischen“ schreiben, sondern materialgerecht und rutschfrei reinigen.

Monatliche und saisonale Aufgaben

  • Briefkastenanlage und Klingelbereich abwischen
  • Keller- und Bodenflure kehren
  • Heizkörper, Fensterbänke und schwer erreichbare Ecken reinigen
  • Treppenhausfenster je nach Verschmutzung etwa zwei- bis viermal im Jahr putzen
  • Bei Bedarf Streusalzreste und starken Schmutz im Eingangsbereich entfernen

Fenster müssen nicht automatisch jede Woche gereinigt werden. Der sinnvolle Rhythmus hängt von Lage, Wetterseite und Nutzung ab. Gerade bei einem kleinen Haus verhindert eine gesonderte Monats- oder Quartalsliste, dass die wöchentliche Aufgabe unnötig groß und dadurch regelmäßig nicht erledigt wird.

Lesen Sie auch: Grundmiete im Mietvertrag - was ist enthalten?

Was nicht einfach hineingehört

Das Entfernen von Sperrmüll, die Beseitigung von Baustellenschmutz oder die Reinigung nach einem Wasserschaden sind keine normalen Standardaufgaben. Auch Winterdienst, Gartenpflege und Mülltonnendienst sollten nur aufgenommen werden, wenn sie separat und verständlich geregelt sind.

Reinigungsmittel und Geräte sollten ebenfalls eindeutig zugeordnet werden. Eine praktische Lösung ist ein verschließbarer Schrank im Keller mit Besen, Eimer, Wischmopp und mildem Reiniger. Scharfe Chemikalien oder das Mischen verschiedener Mittel gehören nicht in einen allgemeinen Putzplan, weil dadurch Gesundheits- und Materialrisiken entstehen.

Selbst putzen oder eine Reinigungsfirma beauftragen

Die Eigenleistung der Mieter ist bei einem kleinen Mehrfamilienhaus oft günstig und funktioniert gut, wenn alle Parteien zuverlässig mitmachen. Der Nachteil liegt auf der Hand: Schon eine einzige dauerhaft ausfallende Partei bringt den ganzen Turnus aus dem Gleichgewicht. Außerdem wird die Qualität sehr unterschiedlich beurteilt.

Eine Reinigungsfirma bietet mehr Verlässlichkeit und eine leichter kontrollierbare Leistung. Dafür entstehen laufende Kosten, die bei vereinbarter Umlage als Gebäudereinigung in die Betriebskostenabrechnung einfließen können. Nach § 556 BGB muss die Kostenübernahme aber vertraglich vereinbart sein, und der Vermieter muss den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten.

Modell Vorteil Problem Geeignet für
Mieter reinigen selbst Geringe laufende Kosten Abhängigkeit von Zuverlässigkeit und Vertretung Kleine Häuser mit wenigen Parteien
Hausmeister übernimmt die Reinigung Feste Ansprechperson Leistungsumfang und Abrechnung müssen klar sein Häuser mit weiteren Hausmeisteraufgaben
Externe Reinigungsfirma Planbare regelmäßige Leistung Zusätzliche Betriebskosten Größere Häuser oder häufige Konflikte

Für ein Rechenbeispiel kann man mit einer Arbeitszeit von 1,5 Stunden pro Reinigung, einem angenommenen Stundensatz von 25 Euro und 4,33 Wochen pro Monat kalkulieren. Bei sechs Wohnungen wären das rund 27 Euro pro Wohnung und Monat. Das ist keine feste Marktpreisangabe, sondern zeigt nur, wie sich ein Angebot nachvollziehbar aufteilen lässt. Entscheidend sind tatsächliche Fläche, Verschmutzung, Region und Leistungsumfang.

Wenn im Mietvertrag die Reinigung ausdrücklich den Mietern übertragen wurde, darf der Vermieter nicht ohne Weiteres zusätzlich eine Firma beauftragen und deren Kosten auf alle Parteien umlegen. Eine Umstellung braucht eine passende vertragliche Grundlage oder die erforderliche Zustimmung. Wer eine solche Änderung plant, sollte deshalb zuerst den Mietvertrag und nicht nur den aktuellen Aushang prüfen.

Wenn jemand den Putzdienst nicht erledigt

Ein einzelner Ausfall ist noch kein Grund für einen Nachbarschaftsstreit. Ich würde zunächst freundlich nachfragen und den vereinbarten Tausch oder eine Ersatzlösung dokumentieren. Bleibt die Reinigung wiederholt aus, sollte der Vermieter oder die Hausverwaltung eingeschaltet werden, denn dort liegt die Verantwortung für die Durchsetzung der mietvertraglichen Pflichten.

Der Vermieter kann eine säumige Partei abmahnen und bei fortgesetzter Pflichtverletzung weitere Schritte prüfen. Wird wegen des Ausfalls eine Ersatzkraft beauftragt, können die Kosten unter Umständen der verantwortlichen Partei zugeordnet werden, wenn sie den Verzug zu vertreten hat. Eine pauschale Umlage auf alle Bewohner ist bei einem individuellen Pflichtverstoß nicht automatisch gerechtfertigt.

Auch die Kontrolle sollte angemessen bleiben. Ein sauberer Eingangsbereich und gefegte Stufen sind ein nachvollziehbarer Standard. Dagegen sollte niemand wegen eines einzelnen Blattes oder einer kleinen, sofort beseitigten Spur formal abgemahnt werden. Entscheidend ist das regelmäßige Ergebnis, nicht die Erwartung klinischer Sauberkeit.

Bei Streit hilft ein einfaches Reinigungsprotokoll mit Datum, zuständiger Partei und kurzer Notiz. Fotos können bei wiederholten Problemen sinnvoll sein, sollten aber sachlich verwendet werden und nicht dazu dienen, Nachbarn unter Druck zu setzen. In vielen Häusern löst ein kurzer gemeinsamer Termin zur Überarbeitung des Plans mehr als eine lange Diskussion über Schuld.

Ein guter Plan braucht klare Grenzen und eine faire Regel

Ein funktionierender Reinigungsplan für das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses sollte auf einer wirksamen Vereinbarung beruhen, die Aufgaben verständlich verteilen und Vertretungen ermöglichen. Für den Alltag reichen meist eine wöchentliche Grundreinigung, ein gesonderter Monatsrhythmus für Nebenbereiche und eine klare Regel für ausgefallene Termine.

Wer den Plan neu erstellt, sollte zuerst den Mietvertrag prüfen, danach die tatsächlichen Bereiche des Hauses aufnehmen und erst dann die Aufgaben verteilen. So entsteht kein schöner Aushang, der in der Praxis niemand versteht, sondern eine faire Vereinbarung, die Kosten, Verantwortung und Sauberkeit miteinander in Einklang bringt.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Ja, die Pflicht muss im Mietvertrag oder in einer wirksam einbezogenen Hausordnung geregelt sein. Ein später ausgehängter Zettel kann einen bestehenden Turnus konkretisieren, aber normalerweise keine völlig neue Pflicht schaffen.

Zur Grundreinigung gehören meist das Fegen oder Saugen der Stufen und Podeste, nebelfeuchtes Wischen, das Abwischen von Handläufen und Geländern sowie die Reinigung des Eingangsbereichs. Fußmatten, Spinnweben und sichtbare Verschmutzungen können ebenfalls aufgenommen werden.

Die betroffene Partei sollte selbst eine Ersatzperson organisieren und den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Alternativ können zwei Parteien ihre Wochen tauschen. Der Tausch sollte schriftlich festgehalten werden; eine kleine Spalte mit Name und Kontaktdaten der Ersatzperson ist praktisch.

Die Umlage setzt eine passende Vereinbarung im Mietvertrag voraus. Zusätzlich muss der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Wurde die Reinigung ausdrücklich den Mietern übertragen, darf er nicht ohne Weiteres zusätzlich eine Firma beauftragen und deren Kosten auf alle Parteien verteilen.

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Artur Walter

Ich bin Artur Walter und seit 12 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den rechtlichen Themen, die uns im Alltag begegnen. Auf ra-dexheimer.de teile ich mein Wissen über Recht im Bereich Familie, Arbeit und Wohnen, weil ich fest davon überzeugt bin, dass jeder die Grundlagen verstehen sollte, um sich sicher in diesen Lebensbereichen bewegen zu können. Es ist mir ein Anliegen, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Rechte und Pflichten klar zu erkennen. Dabei lege ich Wert darauf, Informationen sorgfältig zu prüfen, verschiedene Perspektiven zu beleuchten und stets auf dem neuesten Stand zu sein, damit Sie sich auf nützliche und verlässliche Inhalte verlassen können.

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