Eine geförderte Wohnung kann die monatliche Belastung deutlich senken, doch der Zugang ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Zahl der einziehenden Personen und ein gesicherter Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ich zeige, wer einen Wohnberechtigungsschein erhalten kann, welche Grenzen gelten, welche Unterlagen nötig sind und warum der Schein noch keine Wohnung garantiert.
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick
- Geringes Haushaltseinkommen innerhalb der maßgeblichen Landesgrenze ist die zentrale Voraussetzung.
- Alle Haushaltsmitglieder und deren Einkommen werden gemeinsam betrachtet.
- Der Antragsteller muss sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier einen eigenen Haushalt führen können.
- Der WBS nennt meist eine zulässige Wohnungsgröße und gilt in der Regel zwölf Monate.
- Der Schein berechtigt zur Bewerbung auf eine Sozialwohnung, vermittelt aber keine bestimmte Wohnung.
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Die kurze Antwort lautet: Einen WBS bekommen grundsätzlich Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die jeweils geltende Grenze nicht überschreitet. Dazu zählen nicht nur Arbeitslose. Auch Arbeitnehmer mit niedrigem Lohn, Rentner, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und Familien können die Voraussetzungen erfüllen.
Zusätzlich muss der Antragsteller in Deutschland einen dauerhaften Lebensmittelpunkt haben oder begründen wollen. Ein ausländischer Pass schließt den Anspruch nicht aus. Je nach Aufenthaltsstatus verlangt die Behörde aber einen gültigen Aufenthaltstitel, der einen längerfristigen Aufenthalt erlaubt. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich teilweise nach Bundesland.
In den Antrag gehören alle Personen, die dauerhaft mit einziehen sollen. Dazu können Ehe- und Lebenspartner, Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Haushaltsangehörige zählen. Eine bloße Wohngemeinschaft lässt sich nicht überall als gemeinsamer Haushalt behandeln. Genau hier entstehen in der Praxis viele Missverständnisse.
Der WBS ist kein Bedürftigkeitsnachweis im umgangssprachlichen Sinn. Auch wer arbeitet, kann berechtigt sein. Umgekehrt führt der Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe nicht automatisch zur Ausstellung, sondern die Behörde prüft weiterhin Haushalt, Einkommen und passende Wohnungsgröße.
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Welche Einkommensgrenzen gelten?
Das Wohnraumförderungsgesetz nennt bundesrechtliche Grundwerte. Die Bundesländer dürfen davon abweichen, weshalb ein WBS in München, Berlin, Hamburg oder einer kleineren Gemeinde nach unterschiedlichen Grenzen beurteilt werden kann. Für eine erste Orientierung gelten folgende jährliche Haushaltseinkommen:
| Haushalt | Bundesrechtlicher Grundwert |
|---|---|
| Eine Person | 12.000 Euro |
| Zwei Personen | 18.000 Euro |
| Jede weitere Person | plus 4.100 Euro |
| Jedes berücksichtigte Kind | zusätzlich plus 500 Euro |
Diese Zahlen sind keine bundesweit verbindlichen Bruttoverdienstgrenzen. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen nach den gesetzlichen Abzügen und Freibeträgen. Außerdem können Länder höhere Einkommensgrenzen für bestimmte Förderprogramme festlegen. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern kann deshalb je nach Wohnort auch bei einem deutlich höheren Einkommen noch für eine bestimmte WBS-Kategorie infrage kommen.
Wie Einkommen, Personen und Wohnfläche berechnet werden
Die Behörde betrachtet das Einkommen des gesamten Haushalts. Dazu können Arbeitslohn, Renten, Unterhalt, Kapitalerträge, Ausbildungsvergütung und weitere regelmäßige Einnahmen gehören. Brutto oder netto allein entscheidet nicht, weil Steuern, Pflichtbeiträge und bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden.
Eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltsverpflichtungen oder eine junge Ehe können die Berechnung beeinflussen. Auch Kinder führen nicht nur zu einer höheren Einkommensgrenze, sondern häufig zu einem größeren anerkannten Wohnbedarf. Deshalb lohnt es sich, die individuelle Berechnung der Behörde abzuwarten, statt den Anspruch anhand des Gehaltszettels selbst abzuschreiben.
Der WBS gilt außerdem nicht für jede beliebig große Wohnung. Im Schein wird festgehalten, welche Wohnfläche oder Zimmerzahl für den Haushalt angemessen ist. Die Regeln unterscheiden sich regional. Als grobe Orientierung gelten häufig etwa 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person, rund 60 Quadratmeter für zwei Personen und zusätzliche Fläche für weitere Haushaltsmitglieder. Verbindlich ist aber nur die Angabe der zuständigen Stelle.
Besondere Umstände können eine größere Wohnung rechtfertigen. Dazu gehören etwa ein Rollstuhl, ein notwendiges Arbeitszimmer aus gesundheitlichen Gründen oder ein absehbarer Familienzuwachs. Ich würde solche Gründe immer sofort mit Nachweisen einreichen, weil eine spätere Korrektur des WBS unnötig Zeit kosten kann.
Welche besonderen Fälle berücksichtigt werden
Niedriges Einkommen ist die wichtigste, aber nicht die einzige relevante Information. Die Behörde kann besondere persönliche Bedürfnisse bei der Wohnungsgröße oder bei der Dringlichkeit berücksichtigen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderung und Haushalte, denen der Verlust der bisherigen Wohnung droht.
Ein besonderer Härtefall kann unter engen Voraussetzungen sogar dann eine Rolle spielen, wenn die reguläre Einkommensgrenze überschritten wird. Dafür braucht es konkrete Umstände, etwa eine schwere Erkrankung, eine unzumutbare Wohnsituation oder eine vergleichbare Notlage. Ein angespannter Wohnungsmarkt allein reicht normalerweise nicht aus.
Manche Kommunen arbeiten zusätzlich mit einem Dringlichkeits- oder Benennungsschein. Er kann die Chancen bei besonders dringenden Fällen verbessern, ist aber kein automatischer Anspruch auf eine Wohnung. Ob ein solcher Zusatz möglich ist, hängt stark von der örtlichen Wohnraumförderung ab.
Studierende und Auszubildende sollten nicht nur auf ihr eigenes Einkommen schauen. BAföG, Unterhalt, Ausbildungsvergütung und Unterstützung durch Eltern können in die Prüfung einfließen. Bei getrennt lebenden Eltern oder gemeinsamem Sorgerecht sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse besonders sorgfältig zu dokumentieren.

So beantragen Sie den WBS ohne unnötige Verzögerung
Der Antrag wird beim zuständigen Wohnungsamt, Bürgeramt oder einer vergleichbaren kommunalen Stelle gestellt. Zuständig ist je nach Bundesland meist die Behörde am aktuellen Wohnort oder am Ort, an dem die Wohnung gesucht wird. Das Bundesportal weist darauf hin, dass die Antragstellung vielerorts schriftlich oder online möglich ist.
Typischerweise werden folgende Unterlagen verlangt:
- Antragsformular und Einkommenserklärungen für alle volljährigen Haushaltsmitglieder
- Personalausweise oder Reisepässe aller einziehenden Personen
- Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellern
- Einkommensnachweise, etwa Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Leistungsbescheide
- Nachweise über Kinder, Schwangerschaft, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, falls relevant
- Unterlagen zur aktuellen Wohnsituation, wenn eine besondere Dringlichkeit geltend gemacht wird
Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Ich empfehle deshalb, nicht nur den letzten Gehaltszettel, sondern die von der Behörde verlangten Unterlagen für den gesamten maßgeblichen Zeitraum zusammenzustellen. Je nach Kommune dauert die Bearbeitung nach vollständiger Einreichung oft etwa vier bis fünf Wochen, manchmal aber auch länger.
Die Gebühren sind nicht einheitlich geregelt. Einige Städte stellen den WBS kostenlos aus, andere verlangen eine geringe Verwaltungsgebühr. Der Schein gilt in der Regel zwölf Monate und grundsätzlich nur im ausstellenden Bundesland. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland kann ein neuer Antrag erforderlich sein.
Was der WBS erlaubt und was er nicht verspricht
Mit dem WBS dürfen Sie sich auf Wohnungen bewerben, die öffentlich gefördert und für bestimmte Einkommensgruppen reserviert sind. Bei der Besichtigung oder spätestens beim Vertragsabschluss muss der Vermieter die Wohnberechtigung prüfen. Entscheidend ist, dass Personenzahl, Wohnungsgröße und WBS-Kategorie zur ausgeschriebenen Wohnung passen.
Der Schein verschafft jedoch keinen Anspruch auf eine konkrete Sozialwohnung. Die Wohnungssuche bleibt Aufgabe des Haushalts. Gerade in Großstädten kann die Zahl der Bewerber deutlich höher sein als das Angebot. Deshalb lohnt es sich, mehrere Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kommunale Vermieter gleichzeitig anzuschreiben.
Ein WBS bedeutet auch nicht automatisch, dass die Wohnung insgesamt problemlos bezahlbar ist. Neben der Kaltmiete kommen Betriebs- und Heizkosten, Kaution, Strom und gegebenenfalls Makler- oder Umzugskosten hinzu. Wer Leistungen bezieht, sollte vor der Unterschrift klären, welche Kosten die zuständige Stelle tatsächlich anerkennt.
Prüfen Sie außerdem, ob der WBS nur für eine bestimmte Wohnungsgröße gilt und ob die Wohnung eine zusätzliche Berechtigung verlangt. Ein allgemeiner Schein reicht nicht immer für geförderte Wohnungen mit speziellen Belegungsbindungen. Diese Prüfung erspart den frustrierenden Fall, dass alle Unterlagen stimmen, die Wohnung aber trotzdem nicht überlassen werden darf.
Der nächste sinnvolle Schritt nach der Bewilligung
Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den WBS möglichst früh beantragen und die Wohnungssuche schon während der Bearbeitung vorbereiten. Halten Sie eine digitale Bewerbungsmappe mit WBS, Einkommensnachweisen, Ausweiskopien und kurzen Angaben zum Haushalt bereit. So können Sie auf passende Angebote schnell reagieren.
Die wichtigste Frage ist nicht nur, ob Sie einen Schein erhalten, sondern auch, für welche Wohnung er gilt. Eine genaue Prüfung der Einkommensgrenze, der Haushaltsgröße und der zulässigen Wohnfläche beim örtlichen Wohnungsamt ist deshalb zuverlässiger als jede allgemeine Online-Tabelle.