Kindergrundsicherung-Tabelle - Was steht einem Kind wirklich zu?

Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes. Formular zur Beantragung von Kindergeld, ähnlich einer kindergrundsicherung tabelle.

Geschrieben von

Artur Walter

Veröffentlicht am

28. Apr. 2026

Inhaltsverzeichnis

Wie viel Geld steht einem Kind im Jahr 2026 tatsächlich zu, und welche Leistungen kommen zusätzlich infrage? Die Antwort hängt davon ab, ob es um den Regelbedarf der Grundsicherung, Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe geht. Die folgende Übersicht ordnet die Beträge verständlich ein und zeigt, warum der Tabellenwert nicht automatisch der Auszahlungsbetrag ist.

Die wichtigsten Beträge für Kinder 2026 auf einen Blick

  • 357 Euro Regelbedarf für Kinder von 0 bis 5 Jahren
  • 390 Euro Regelbedarf für Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • 471 Euro Regelbedarf für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat
  • Bis zu 297 Euro Kinderzuschlag pro Kind und Monat
  • 195 Euro Schulbedarf im Kalenderjahr 2026, aufgeteilt auf 130 Euro und 65 Euro

Düsseldorfer Tabelle zeigt eine Familie, die die Grundlage für die Kindergrundsicherung Tabelle bildet.

Die Kindergrundsicherung-Tabelle für 2026 richtig eingeordnet

Eine eigenständige Kindergrundsicherung mit einem einheitlichen neuen Auszahlungsbetrag gibt es 2026 nicht. Der frühere Gesetzentwurf wurde nach dem Ende der damaligen Koalition nicht verabschiedet. Deshalb gelten weiterhin mehrere einzelne Familien- und Sozialleistungen, die je nach Einkommen, Wohnsituation und Alter des Kindes unterschiedlich zusammenspielen.

Alter des Kindes Regelbedarf pro Monat Was damit grundsätzlich abgedeckt wird
0 bis 5 Jahre 357 Euro Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie und soziale Teilhabe
6 bis 13 Jahre 390 Euro Regelmäßiger Lebensunterhalt einschließlich altersbedingter Mehrkosten
14 bis 17 Jahre 471 Euro Lebensunterhalt von Jugendlichen mit höherem altersgerechtem Bedarf
18 bis 24 Jahre im Elternhaushalt 451 Euro Regelbedarf für junge Erwachsene ohne eigenen Haushalt

Diese Beträge gelten 2026 unverändert. Das BMAS bezeichnet sie als Regelbedarf. Gemeint ist ein monatlicher Pauschalbetrag für den laufenden Lebensunterhalt. Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung kommen bei Leistungen der Grundsicherung grundsätzlich zusätzlich hinzu, werden aber nicht pauschal für ganz Deutschland mit einem einheitlichen Betrag festgelegt.

Die Tabelle ist deshalb keine klassische Auszahlungstabelle. Ein Kind erhält nicht automatisch 357, 390 oder 471 Euro zusätzlich zum Familieneinkommen. Der Betrag wird in einer Bedürftigkeitsprüfung als Bedarf berücksichtigt. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und bestimmte weitere Einnahmen können den Anspruch auf ergänzende Grundsicherung mindern.

Welche Leistungen den Regelbedarf ergänzen können

Für Familien ist entscheidend, die einzelnen Leistungen nicht miteinander zu verwechseln. Kindergeld wird grundsätzlich unabhängig vom Einkommen gezahlt, während Kinderzuschlag, Grundsicherungsgeld und Wohngeld von den persönlichen Verhältnissen abhängen.

Leistung Höhe oder Bedeutung 2026 Wovon der Anspruch abhängt
Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat Anspruchsvoraussetzungen nach Alter, Ausbildung und Aufenthaltsstatus
Kinderzuschlag Bis zu 297 Euro pro Kind und Monat Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und Familiengröße
Grundsicherungsgeld Regelbedarf plus angemessene Wohn- und Heizkosten, abzüglich anzurechnender Einnahmen Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft
Wohngeld Individuell berechneter Mietzuschuss Haushaltseinkommen, Miete, Haushaltsgröße und Mietstufe
Bildung und Teilhabe Zum Beispiel Schulbedarf von 195 Euro im Jahr Bezug bestimmter Sozialleistungen oder besondere Bedürftigkeit

Der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, deren Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht vollständig für den Unterhalt der Kinder. Der Höchstbetrag liegt bei 297 Euro je Kind, wird aber individuell berechnet. Die Familienkasse bewilligt ihn jeweils für sechs Monate. Ein neuer Antrag ist danach erforderlich.

Bei einem Paar liegt die Mindesteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag grundsätzlich bei 900 Euro brutto, bei Alleinerziehenden bei 600 Euro brutto. Diese Grenze allein garantiert aber noch keinen Anspruch. Entscheidend ist, ob die Familie mit Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ihren Gesamtbedarf decken kann.

Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro monatlich pro Kind. Bei zwei Kindern sind das 518 Euro, bei drei Kindern 777 Euro. Bezieht eine Familie zusätzlich Grundsicherungsgeld, wird das Kindergeld in der Regel als Einkommen berücksichtigt. Das wirkt zunächst enttäuschend, verhindert aber eine doppelte Finanzierung desselben Bedarfs.

So wird aus dem Tabellenwert der konkrete Anspruch

Ein einfacher Blick auf das Alter des Kindes reicht für die Berechnung nicht aus. Ich würde immer in dieser Reihenfolge prüfen, welche Positionen zusammenkommen und welche Einnahmen gegengerechnet werden.

  1. Regelbedarf des Kindes bestimmen. Maßgeblich ist die Altersgruppe am jeweiligen Stichtag.
  2. Wohn- und Heizkosten ergänzen. Diese werden bei Grundsicherungsleistungen nach örtlichen Angemessenheitsgrenzen berücksichtigt.
  3. Besondere Bedarfe prüfen. Dazu können Bildung und Teilhabe, Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen gehören.
  4. Einkommen anrechnen. Dazu zählen unter anderem Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Erwerbseinkommen.
  5. Die passende Leistung beantragen. Kindergeld und Kinderzuschlag laufen über die Familienkasse, Grundsicherungsgeld über das Jobcenter, Wohngeld über die örtliche Wohngeldstelle.

Ein Beispiel macht die Logik deutlich. Ein Ehepaar lebt mit einem vierjährigen und einem zwölfjährigen Kind zusammen. Die Regelbedarfe der Kinder betragen zusammen 747 Euro, nämlich 357 Euro und 390 Euro. Für zwei Kinder kommen außerdem 518 Euro Kindergeld hinzu. Ob die Familie Grundsicherungsgeld erhält, hängt aber erst danach von den Regelbedarfen der Eltern, den Wohnkosten und dem sonstigen Einkommen ab.

Bei einem Paar mit zwei Kindern weist die amtliche Beispielrechnung für 2026 einen Gesamtbedarf von 2.654 Euro aus. Darin enthalten sind die Regelbedarfe der Eltern und Kinder sowie 895 Euro für Unterkunft und Heizung. Nach Berücksichtigung von 518 Euro Kindergeld verbleibt in diesem Beispiel ein Anspruch auf 2.136 Euro Grundsicherungsgeld. Das ist kein allgemeiner Pauschalbetrag, sondern nur ein Rechenbeispiel mit bestimmten Wohnkosten.

Warum Wohnkosten und Einkommen so viel verändern

Die größten Unterschiede entstehen häufig nicht beim Regelbedarf des Kindes, sondern bei der Miete und beim Einkommen der Eltern. Eine Familie mit 900 Euro Warmkosten wird anders berechnet als eine Familie mit 1.500 Euro, selbst wenn beide gleich viele Kinder im gleichen Alter haben.

Bei der Grundsicherung werden nur angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Welche Miethöhe angemessen ist, hängt vom Wohnort, der Haushaltsgröße und den örtlichen Richtlinien ab. Eine bundesweit gültige Kindergrundsicherungs-Tabelle kann diese Werte deshalb nicht vollständig abbilden.

Auch Unterhaltszahlungen sind wichtig. Erhält ein Kind Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, wird diese Zahlung grundsätzlich in die Berechnung einbezogen. Das bedeutet nicht, dass die Familie am Ende weniger als den notwendigen Bedarf haben darf. Es bedeutet lediglich, dass zuerst vorhandene vorrangige Leistungen eingesetzt werden.

Für Alleinerziehende kommt häufig ein Mehrbedarf hinzu. Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter sieben Jahren beträgt er 36 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs der erwachsenen Person. Bei einem Regelbedarf von 563 Euro entspricht das 202,68 Euro monatlich. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Regelbedarf berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Typische Fehler bei der Nutzung der Tabelle

  • Kindergeld und Regelbedarf addieren: Bei Grundsicherungsleistungen wird Kindergeld in der Regel als Einkommen berücksichtigt und nicht einfach zusätzlich ausgezahlt.
  • Kinderzuschlag automatisch annehmen: Der Höchstbetrag von 297 Euro ist keine Pauschale. Die tatsächliche Höhe kann deutlich niedriger sein.
  • Wohnkosten pauschal einplanen: Die angemessene Miete wird örtlich bestimmt und kann zwischen Städten und Landkreisen stark variieren.
  • Schulbedarf vergessen: Die 195 Euro für 2026 werden in zwei Teilen gezahlt, sofern die Voraussetzungen für Bildung und Teilhabe vorliegen.
  • Nur das Einkommen einer Person betrachten: Für Kinderzuschlag und Grundsicherung zählt meist die finanzielle Situation der gesamten Bedarfsgemeinschaft.
  • Antrag verspätet stellen: Kinderzuschlag wird grundsätzlich nicht unbegrenzt rückwirkend gezahlt. Deshalb sollte der Antrag gestellt werden, sobald der Bedarf erkennbar ist.

Ein Fehler begegnet mir besonders häufig: Eltern vergleichen ihren Lohn mit einer einzelnen Zahl aus der Tabelle und schließen daraus direkt auf einen Anspruch. Das funktioniert nicht, weil Bedarf, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten gemeinsam bewertet werden. Ein Online-Rechner kann eine erste Orientierung geben, ersetzt aber keinen Bescheid der zuständigen Stelle.

Was die Tabelle mit Rente und Sozialhilfe zu tun hat

Der Begriff Kindergrundsicherung wird oft mit der Grundsicherung im Alter verwechselt. Die Grundsicherung im Alter ist jedoch eine Leistung für Menschen im Rentenalter. Sie ist keine besondere Zahlung an Kinder und ersetzt auch nicht Kindergeld oder Kinderzuschlag.

Eine Verbindung kann trotzdem entstehen, wenn Eltern oder Großeltern eine niedrige Rente beziehen und mit Kindern in einem Haushalt leben. Dann muss geprüft werden, ob die Rente den eigenen Bedarf deckt und ob für das Kind zusätzlich Leistungen nach dem Sozialrecht, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss infrage kommen.

Die Regelbedarfe für Kinder orientieren sich dabei an vergleichbaren gesetzlichen Bedarfssätzen. Die zuständige Behörde hängt aber vom Fall ab. Bei erwerbsfähigen Eltern ist regelmäßig das Jobcenter zuständig, bei bestimmten nicht erwerbsfähigen Personen das Sozialamt und beim Kinderzuschlag die Familienkasse.

Welche Zahl für die eigene Familie wirklich zählt

Die Tabelle liefert einen wichtigen ersten Anhaltspunkt. Für 2026 gelten 357 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 390 Euro für Sechs- bis Dreizehnjährige und 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Diese Beträge beschreiben jedoch nur den monatlichen Regelbedarf und nicht automatisch die gesamte Unterstützung der Familie.

Für eine realistische Einschätzung sollten Eltern deshalb Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhalt, Regelbedarf, Miete und mögliche Bildungsleistungen gemeinsam betrachten. Genau diese Kombination entscheidet darüber, ob am Ende ein Anspruch besteht und wie hoch die tatsächliche Zahlung ausfällt.

Wer unsicher ist, sollte die Unterlagen für Einkommen, Miete und Unterhalt vollständig zusammentragen und den Antrag direkt bei der zuständigen Stelle stellen. Eine sorgfältige Berechnung ist meist hilfreicher als der Vergleich mit einer pauschalen Zahl aus dem Internet.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Für Kinder von 0 bis 5 Jahren beträgt der Regelbedarf 357 Euro monatlich, für 6- bis 13-Jährige 390 Euro und für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro. Junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Elternhaushalt erhalten 451 Euro. Diese Beträge decken den laufenden Lebensunterhalt ab und sind kein automatisch zusätzlich ausgezahlter Betrag.

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind und wird bei Grundsicherungsleistungen in der Regel als Einkommen berücksichtigt. Es wird daher nicht einfach zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt. Auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss können den ergänzenden Anspruch mindern.

Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht vollständig für den Bedarf der Kinder. Er beträgt höchstens 297 Euro pro Kind und Monat und wird individuell berechnet. Die Mindesteinkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende; zusätzlich werden Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und Familiengröße geprüft.

Neben Regelbedarf und Kindergeld können Kinderzuschlag, Wohngeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe infrage kommen. Das Wohngeld ist ein individuell berechneter Mietzuschuss. Beim Schulbedarf sind 2026 insgesamt 195 Euro vorgesehen, aufgeteilt in 130 Euro und 65 Euro, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Artur Walter

Artur Walter

Ich bin Artur Walter und seit 12 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den rechtlichen Themen, die uns im Alltag begegnen. Auf ra-dexheimer.de teile ich mein Wissen über Recht im Bereich Familie, Arbeit und Wohnen, weil ich fest davon überzeugt bin, dass jeder die Grundlagen verstehen sollte, um sich sicher in diesen Lebensbereichen bewegen zu können. Es ist mir ein Anliegen, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Rechte und Pflichten klar zu erkennen. Dabei lege ich Wert darauf, Informationen sorgfältig zu prüfen, verschiedene Perspektiven zu beleuchten und stets auf dem neuesten Stand zu sein, damit Sie sich auf nützliche und verlässliche Inhalte verlassen können.

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