Wenn der Gedanke an den Arbeitsplatz regelmäßig Angst, Schlafprobleme oder körperliche Beschwerden auslöst, ist eine Arbeitsunfähigkeit keine Frage mangelnder Belastbarkeit. Ich zeige, wann eine Krankschreibung wegen Mobbing medizinisch sinnvoll ist, welche Pflichten du gegenüber dem Arbeitgeber hast, wie die Entgeltfortzahlung funktioniert und wie du die Vorfälle rechtssicher dokumentierst.
Die wichtigsten Schritte für Betroffene auf einen Blick
- Ärztliche Hilfe: Entscheidend ist nicht das Etikett „Mobbing“, sondern ob eine Erkrankung oder konkrete Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
- Krankmeldung: Du musst den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
- Datenschutz: Die Diagnose muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Bei gesetzlich Versicherten wird die eAU normalerweise digital abgerufen.
- Geld: Nach den gesetzlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen, danach meist auf Krankengeld.
- Beweise: Ein Mobbing-Tagebuch mit Datum, Beteiligten, Wortlaut, Zeugen und Folgen ist deutlich hilfreicher als allgemeine Vorwürfe.

Wann eine Krankschreibung wegen Mobbing gerechtfertigt ist
Eine Krankschreibung stellt der Arzt nicht aus, weil ein Konflikt am Arbeitsplatz unangenehm ist. Maßgeblich ist, ob du wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig bist oder ob die weitere Arbeit deine Gesundheit voraussichtlich erheblich verschlechtern würde. Das können zum Beispiel Depressionen, Angstzustände, Schlafstörungen, Panikattacken, Erschöpfung, Migräne oder psychosomatische Magen-Darm-Beschwerden sein.
Beim Arzt solltest du nicht nur sagen, dass du „Stress“ hast. Beschreibe konkret, was am Arbeitsplatz passiert, seit wann die Beschwerden bestehen und wie sie sich auf Schlaf, Konzentration, Stimmung und Alltag auswirken. Der Arzt entscheidet selbst, ob und wie lange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Eine bestimmte Mindestdauer gibt es nicht.
Ich halte es für einen häufigen Fehler, aus Scham wichtige Details zurückzuhalten. Wer jeden Sonntag erbricht, beim Gedanken an den Vorgesetzten eine Panikattacke bekommt oder seit Wochen kaum schläft, sollte das genauso offen schildern wie körperliche Schmerzen. Eine psychische Erkrankung ist nicht weniger real, nur weil sie auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht sichtbar ist.
Was der Arbeitgeber über die Erkrankung erfährt
Dem Arbeitgeber musst du grundsätzlich nur mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Die Diagnose gehört zur ärztlichen Schweigepflicht und wird auf der Arbeitgeberbescheinigung nicht angegeben.
Bei gesetzlich Versicherten übermittelt die Arztpraxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die relevanten Daten anschließend selbst ab. Deine Pflicht zur sofortigen Krankmeldung bleibt trotzdem bestehen. Privat Versicherte und bestimmte Ausnahmefälle müssen die Bescheinigung weiterhin selbst nach den jeweiligen Vorgaben übermitteln.
Was du am ersten Krankheitstag richtig machst
Informiere den Arbeitgeber so früh wie möglich, am besten vor Beginn der Arbeitszeit. Eine kurze Nachricht reicht zunächst aus. Du musst darin weder die Mobbingvorwürfe erklären noch die Diagnose nennen.
- „Ich bin heute arbeitsunfähig erkrankt und voraussichtlich bis einschließlich Freitag nicht arbeitsfähig.“
- „Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde ärztlich festgestellt. Die weiteren Daten können Sie über die eAU abrufen.“
Ob die Meldung per Telefon, E-Mail oder über ein internes System erfolgen muss, richtet sich nach den betrieblichen Regeln. Ich würde eine nachvollziehbare schriftliche Meldung wählen, wenn die Situation bereits angespannt ist. So lässt sich später nachweisen, wann du informiert hast.
Fristen und Nachweis
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich angezeigt werden. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist die ärztliche Feststellung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag erforderlich. Der Arbeitgeber darf jedoch verlangen, dass du bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Feststellung einholst.
Wenn die Krankschreibung verlängert wird, darf keine Lücke entstehen. Vereinbare den Arzttermin rechtzeitig und prüfe, ob die Folgebescheinigung unmittelbar an den vorherigen Zeitraum anschließt. Eine verspätete Meldung kann unnötige Probleme bei der Entgeltfortzahlung verursachen.
Während der Krankschreibung Kontakt zum Betrieb
Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass du deine Wohnung nicht verlassen darfst. Arztbesuche, Spaziergänge oder eine psychotherapeutische Behandlung sind grundsätzlich möglich, wenn sie der Genesung nicht entgegenstehen. Arbeitsleistungen musst du während der Krankschreibung aber nicht erbringen.
Auf Nachrichten von Kollegen oder Vorgesetzten musst du nicht ständig reagieren. Bei organisatorischen Fragen kann eine knappe Antwort sinnvoll sein. Gespräche über die Mobbingvorwürfe würde ich in einer akuten psychischen Krise jedoch nicht spontan am Telefon führen, sondern erst nach ärztlicher Stabilisierung und möglichst mit Betriebsrat, Personalrat oder einer Vertrauensperson.
Welche Pflichten der Arbeitgeber gegenüber Betroffenen hat
Mobbing ist in Deutschland kein eigenständiger Straftatbestand und kein einheitlich geregelter Anspruch. Rechtlich kommt es auf die einzelnen Handlungen und ihre Gesamtheit an. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt Mobbing regelmäßig als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren, nicht als jeden einmaligen Streit oder jede berechtigte Kritik.
Der Arbeitgeber muss Beschäftigte vor Gefahren für Gesundheit und Persönlichkeit schützen. Dazu gehören auch psychische Belastungen. Werden wiederholte Demütigungen, Ausgrenzungen, Drohungen oder gezielte Schikanen bekannt, darf der Arbeitgeber nicht einfach abwarten.
Beschwerde, Betriebsrat und Arbeitsschutz
Du kannst dich beim Arbeitgeber oder bei einer zuständigen Beschwerdestelle beschweren. Gibt es einen Betriebsrat oder Personalrat, kann dieser die Beschwerde aufnehmen und dich zu Gesprächen begleiten. In der Praxis ist es oft hilfreich, die Beschwerde sachlich und schriftlich einzureichen und konkrete Maßnahmen zu verlangen, etwa eine getrennte Zusammenarbeit, eine Versetzung des Verursachers oder eine neutrale Untersuchung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift besonders dann, wenn die Belästigung mit einem geschützten Merkmal zusammenhängt, etwa Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Nicht jedes Mobbing fällt darunter. Auch ohne AGG-Bezug können sich Schutzpflichten aus dem Arbeitsvertrag, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Arbeitsschutzrecht ergeben.
| Situation | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|
| Einzelner Streit oder unfaire Kritik | Gespräch, Klärung der Aufgaben und gegebenenfalls Vermittlung |
| Wiederholte Beleidigungen oder Ausgrenzung | Vorfälle dokumentieren und schriftlich Beschwerde einreichen |
| Mobbing durch eine Führungskraft | Übergeordnete Stelle, Betriebsrat, Personalrat oder externe Beratung einschalten |
| Diskriminierung wegen eines AGG-Merkmals | Antidiskriminierungsstelle und arbeitsrechtliche Beratung prüfen |
| Akute Gefahr oder Drohung | Sofort den Arbeitsplatz verlassen, Hilfe holen und gegebenenfalls Polizei oder Notruf einschalten |
Das Recht, die Arbeit eigenmächtig dauerhaft einzustellen, besteht nicht einfach wegen eines subjektiv empfundenen Konflikts. Das Leistungsverweigerungsrecht nach dem AGG hat enge Voraussetzungen. Wer ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeit und ohne rechtliche Prüfung nicht mehr zur Arbeit erscheint, riskiert Abmahnung oder Kündigung.
Wie Gehalt, Krankengeld und Rückkehr geregelt sind
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt nicht sofort zu einem Verdienstausfall. Besteht das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen, zahlt der Arbeitgeber bei unverschuldeter Erkrankung grundsätzlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung durch die Belastungen am Arbeitsplatz ausgelöst wurde.
| Zeitraum | Typische finanzielle Leistung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Bis zu sechs Wochen | Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber | Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen und die Arbeitsunfähigkeit ist ordnungsgemäß gemeldet |
| Ab der siebten Woche | Gesetzliches Krankengeld | In der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens |
| Langfristige Erkrankung | Krankengeld grundsätzlich bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren | Es zählt die gesetzliche Definition derselben Erkrankung und die individuelle Versicherungssituation |
Privat Versicherte müssen ihre Krankentagegeldregelung im Vertrag prüfen. Auch bei Arbeitslosigkeit, befristeten Verträgen oder einem neuen Arbeitsverhältnis gelten Besonderheiten. Ich würde deshalb spätestens vor dem Ende der sechs Wochen die Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle kontaktieren, damit der Übergang zum Krankengeld nicht an fehlenden Unterlagen scheitert.
BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Warst du innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen oder 42 Tage arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fehlzeit an einem Stück oder in mehreren Abschnitten entstanden ist.
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Ziel ist nicht, dich zur Rückkehr zu drängen, sondern Bedingungen zu finden, unter denen die Arbeit wieder möglich wird. Denkbar sind ein anderer Arbeitsplatz, veränderte Arbeitszeiten, klare Kommunikationswege oder eine stufenweise Wiedereingliederung. Während einer solchen Wiedereingliederung gilt man normalerweise weiterhin als arbeitsunfähig und erhält die zuständige Entgeltersatzleistung.
Ein BEM ist kein Freibrief für den Arbeitgeber, nach der Diagnose zu fragen. Gesundheitsdaten dürfen nur verarbeitet werden, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist. Du darfst eine Vertrauensperson hinzuziehen und einzelne Maßnahmen ablehnen, wenn sie dir nicht zumutbar erscheinen.
Wie du Mobbing beweist und typische Fehler vermeidest
Eine Krankschreibung beweist, dass du arbeitsunfähig warst. Sie beweist aber nicht automatisch, wer die Erkrankung verursacht oder welche konkreten Mobbinghandlungen stattgefunden haben. Für arbeitsrechtliche Ansprüche brauchst du deshalb eine getrennte Dokumentation.
Führe ein sachliches Mobbing-Tagebuch. Notiere für jeden Vorfall Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, möglichst den genauen Wortlaut, anwesende Zeugen und die unmittelbare Folge. Sichere E-Mails, Chatnachrichten, Arbeitsanweisungen und Gesprächseinladungen in Originalform. Allgemeine Sätze wie „Alle behandeln mich schlecht“ sind verständlich, vor Gericht aber meist zu ungenau.
Vermeide heimliche Tonaufnahmen von Gesprächen. Das Aufzeichnen nichtöffentlich gesprochener Worte kann strafbar sein und deine eigene Position erheblich verschlechtern. Besser sind Gesprächsnotizen, schriftliche Bestätigungen und Zeugen.
Lesen Sie auch: Kündigungsfrist im Arbeitsrecht richtig berechnen
Vorsicht bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
Eine Krankschreibung schützt nicht absolut vor einer Kündigung. Eine Kündigung während der Krankheit ist nicht automatisch unwirksam, sie muss aber die allgemeinen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn dir gekündigt wird, läuft für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Unterschreibe in einer akuten Belastungssituation keinen Aufhebungsvertrag. Eine solche Vereinbarung kann Auswirkungen auf Abfindung, Arbeitslosengeld und Sperrzeiten haben. Bei Ansprüchen nach dem AGG gilt außerdem häufig eine kurze schriftliche Geltendmachungsfrist von zwei Monaten. Arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können zusätzliche Fristen vorsehen.
Ein klarer Plan schützt Gesundheit und Rechte zugleich
Meine klare Empfehlung lautet, zwei Dinge parallel zu tun. Kümmere dich medizinisch um deine Stabilisierung und dokumentiere die Vorgänge am Arbeitsplatz sorgfältig, ohne dich während der Krankschreibung in endlose Auseinandersetzungen ziehen zu lassen.
Wenn der Arbeitgeber ernsthaft reagiert, kann eine Rückkehr mit Schutzmaßnahmen, BEM oder Versetzung möglich sein. Bleibt die Belastung bestehen, solltest du vor einer Eigenkündigung, einem Aufhebungsvertrag oder einer Klage arbeitsrechtlichen Rat einholen. Bei akuten psychischen Krisen helfen der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 oder im Notfall der Notruf 112.